- 23 / 700 2023
Mietwagenbedingungen
Mietwagenbedingungen
LIZENZ UND ALTER
Der Mieter muss während des Mietvertrages im Besitz eines inländischen oder gültigen internationalen Führerscheins für Fahrzeuge der Gruppen A, B, C, D sein und muss über 25 Jahre alt sein, außerdem muss der Führerschein mindestens 2 Jahre alt sein.
MIETDAUER
Die kürzeste Mietdauer beträgt 24 Stunden. Bei Lieferverzögerungen wird für jede weitere Stunde 1/3 des Tagessatzes berechnet. Bei Verspätungen von insgesamt mehr als 2 Stunden wird eine volle Tagesgebühr erhoben.
PREISE
Preise inkl. Schmierung, Wartung, Verkehrsversicherung gegenüber Dritten (innerhalb gesetzlicher Grenzen). Kraftstoff gehört dem Vermieter. Die Babysitzgebühr beträgt 5€ pro Tag.
ZAHLUNG UND KAUTION
Bei Abholung des Fahrzeugs kann Bargeld und der Gesamtmietpreis in jeder gewünschten Währung hinterlegt und die Zahlung auf diese Weise eingezogen werden.
Kaution: 100 €
Bei Schäden am Fahrzeug wird die Mietgebühr bis zum Tag der Fahrzeugübergabe vom Kunden (Vermieter) eingezogen.
Der durch Schäden entstehende Wertverlust wird vom Kunden erhoben, die Berechnung erfolgt auf Basis der www.arabam.com Wertabfrage.
VERSICHERUNG
Auf Wunsch kommt für alle unsere Fahrzeuge eine tägliche Versicherungsgebühr von 10 €
hinzu .
Bei Schäden an den Fahrzeugen (bei bestehender Versicherung) bis 1000 €, bei fehlender Versicherung zahlt der Kunde (Vermieter) den vollen Betrag.
Bußgelder
Bußgelder und Parkgebühren gehen zu Lasten des Vermieters.
Unsere Fahrzeuge können nicht ins Ausland gebracht werden.
KRAFTSTOFF UND ANDERE BEDINGUNGEN
- Der Kraftstoffstand muss wie erhalten geliefert werden.
- Die Mietdauer beträgt maximal 24 Stunden für 1 Tag.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Türkei: Maximal 110 km auf Autobahnen . Auf Überlandstraßen ist eine Geschwindigkeit von 90 km und in städtischen Gebieten von 50 km erlaubt . Beachten Sie beim Parken die PARKVERBOTEN-Schilder.
- Verkehrsstrafen und gesetzliche Verantwortlichkeiten, die auf Bewegungen anzuwenden sind, die sich aus der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln und dem Verschulden des Mieters ergeben können, gehen zu Lasten des Mieters.
- Nachdem das Fahrzeug verlassen wurde, werden die Bußgelder, die UNSER UNTERNEHMEN erreichen, an den Mieter weitergeleitet und der entsprechende Betrag wird vom Mieter in bar eingezogen.
- Als Vertragslaufzeit gilt die Zeit, die dadurch vergeht, dass die Fahrzeuge aus welchen Gründen auch immer von den Behörden oder Kommunalbehörden zurückgehalten werden.
- Bei Kratzern, Stößen und Beschädigungen an den Fahrzeugen ist eine Anzeige zu führen und die Polizei zu informieren, bevor das Fahrzeug bewegt wird.
English
Русский
Turkish
Polski
Français